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   VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106   

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VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 (https://dejure.org/2012,22679)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 (https://dejure.org/2012,22679)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. August 2012 - AN 1 E 12.01106 (https://dejure.org/2012,22679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht anerkannte Schwerbehinderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstellung als Steuersekretäranwärterin - Gesundheitliche Eignung - Nicht anerkannte Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung bzw. der Dienstfähigkeit eines Beamten ist (allein) Aufgabe des Amtsarztes, dem von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, BayVBl 2002, 345 f. = DVBl 2001, 1079 f.) insoweit ein spezieller Sachverstand zuerkannt wird, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung sowie der gesundheitlichen Anforderungen, die die konkrete Dienstausübung an den Beamten stellt, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht.

    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-)Arzt zusteht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; U. v. 23.4.1991, 1 D 73/89; OVG Koblenz, U. v. 4.10.1989, 2 A 30/889, DVBl 1990, 310 f. = DÖD 1990, 72 f.).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Diesbezüglich hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; U. v. 25.2.1993, 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, B. v. 12.3.2008, 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, U. v. 25.6.2008, 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt (vgl. BayVGH, B. v. 9.6.2008, 3 CS 08, 1106).

    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, B. v. 8.10.1997, 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; B. v. 19.1.1999, 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt - so wie nunmehr in der ergänzenden Stellungnahme des Gesundheitsamts dargelegt wird.

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Mit ihrem Hauptantrag begehrt die Antragstellerin eine Regelungsanordnung i. S. d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, denn ihr Antrag ist auf die "Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitigen Rechtsverhältnis" und damit auf eine Änderung des status quo gerichtet, nämlich auf die Verpflichtung des Antragsgegners zu der - einstweiligen -Berufung der Antragstellerin in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. BayVGH, B. v. 17.9.2009, 3 CE 09.1383; Eyermann - Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 123, RN 23).

    Dieses auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielende Antragsbegehren könnte indes - soweit realisierbar - unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in einem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, nämlich dann, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spräche (vgl. BVerfG, B. v. 16.3.1999, 2 BvR 2131/95, BayVBl 1999, 497 f. = DVBl 1999, 1206 f.; B. v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 ff. = BayVBl 1989, 207 ff. = NJW 1989, 827 f.; BVerwG, B. v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, BVerwGE 109, 258 ff. = DVBl 2000, 487 ff. = NJW 2000, 160 ff.; BayVGH, B. v. 17.9.2009, 3 CE 09.1383; B.v. 4.12.2002, 3 CE 02.2797; B. v. 7.12.1992, 7 CE 92.3287, BayVBl 1993, 185 ff.; Kopp / Schenke, a. a. O., § 123, RN 14).

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-)Arzt zusteht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; U. v. 23.4.1991, 1 D 73/89; OVG Koblenz, U. v. 4.10.1989, 2 A 30/889, DVBl 1990, 310 f. = DÖD 1990, 72 f.).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89

    Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst -

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-)Arzt zusteht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; U. v. 23.4.1991, 1 D 73/89; OVG Koblenz, U. v. 4.10.1989, 2 A 30/889, DVBl 1990, 310 f. = DÖD 1990, 72 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 30/89

    Verlust von Dienstbezügen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-)Arzt zusteht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a. a. O.; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; U. v. 23.4.1991, 1 D 73/89; OVG Koblenz, U. v. 4.10.1989, 2 A 30/889, DVBl 1990, 310 f. = DÖD 1990, 72 f.).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, B. v. 8.10.1997, 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; B. v. 19.1.1999, 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt - so wie nunmehr in der ergänzenden Stellungnahme des Gesundheitsamts dargelegt wird.
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Diesbezüglich hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; U. v. 25.2.1993, 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, B. v. 12.3.2008, 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, U. v. 25.6.2008, 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt (vgl. BayVGH, B. v. 9.6.2008, 3 CS 08, 1106).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn besteht allein für schwerbehinderte Menschen, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, B. v. 8.10.1997, 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 ff.; B. v. 19.1.1999, 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341 ff.) und der Forderung des § 128 Abs. 1 SGB IX entsprechend gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 LlbG nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden kann (bzw. darf) und bezüglich deren Ziffer IV. 6. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern vom 3. Dezember 2005 (FMBl 2005, 193 ff.) - Fürsorgerichtlinien 2005 - bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen auch dann in ein Beamtenverhältnis berufen werden können (bzw. dürfen), wenn aufgrund ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit denkbar ist und dass für die zukunftsbezogene Gesundheitsprognose die amtsärztliche Bestätigung einer Dienstfähigkeit von voraussichtlich noch wenigstens fünf Jahren genügt - so wie nunmehr in der ergänzenden Stellungnahme des Gesundheitsamts dargelegt wird.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
    Diesbezüglich hat der Dienstherr eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U. v. 21.6.2007, 2 A 6/06, DokBer 2007, 312 ff.; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184; U. v. 25.2.1993, 2 C 27/90, BVerwGE 92, 147), die im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums sowohl am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers als auch an wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungswerten festgemacht werden kann (vgl. OVG Münster, B. v. 12.3.2008, 6 A 4819/05; VG Gelsenkirchen, U. v. 25.6.2008, 1 K 3143/06, NVwZ-RR 2009, 252) und die sich auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit erstreckt (vgl. BayVGH, B. v. 9.6.2008, 3 CS 08, 1106).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

  • VG Hannover, 27.05.2009 - 2 A 1621/08

    Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter; Behinderter; Behinderung; Benachteiligung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - 6 A 4819/05

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - gesundheitliche Eignung

  • VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
  • VGH Bayern, 04.12.2002 - 3 CE 02.2797
  • VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173

    Gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Art und

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es auch bei Zugrundelegung des abgewandelten Prognosemaßstabes bei dem Grundsatz bleibt, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für sich günstigere Rechtsfolgen ableiten will, grundsätzlich zu Lasten dieses Beteiligten geht (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).

    Dass dieser Aspekt einen angemessenen Differenzierungsgrund darstellen kann, folgt bereits aus der Regelung des § 10 Abs. 3 AGG, wonach Höchstaltersgrenzen für die Einstellung im Hinblick auf eine Benachteiligung wegen Alters ausdrücklich zugelassen werden, um eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand erreichen zu können (vgl. hierzu VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391 m.w.N.; VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).

  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Die besonderen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern schützen vor einer übermäßigen finanziellen Belastung des Dienstherrn und letztlich der Allgemeinheit, die mit ihren Steuerzahlungen die Mittel für die Besoldung aufbringt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 10.8.2012 - AN 1 E 12.01106; VG Hannover, Urteil vom 27.5.2009 - 2 A 1621/08).
  • VGH Bayern, 24.10.2016 - 3 C 16.1443

    Keine Benachteiligung bei Ablehnung eines Bewerbers wegen Überschreitens der

    Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze kann sich der Kläger schließlich auch nicht auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. August 2012 (AN 1 E 12.01106 - juris) berufen.
  • VG München, 02.12.2013 - M 5 K 13.349

    Altersgrenze für die Berufung in ein Beamtenverhältnis; Ausnahme nur aus

    Nachdem den persönlichen Belangen der Beamten, die früher für die wesentlich niedrigeren Altersgrenzen der Laufbahnverordnung durch entsprechende Ausnahmeregelungen, wie z.B. für Schwerbehinderte, berücksichtigt wurden, durch den Verzicht auf die früheren besonderen laufbahnrechtlichen Ausnahmeregelungen hinreichend Rechnung getragen wurde, ist es gerechtfertigt, an die Zulassung einer Ausnahme von der verbliebenen Höchstaltersgrenze von 45 Jahren strenge Anforderungen zu stellen und allein auf das dienstliche Bedürfnis abzustellen (VG Ansbach, B.v. 10.8.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris, Rn 33 unter Hinweis auf Weiß, Niedermaier, Summer, Zängl, Art. 23 BayBG, Rn 25).
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